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AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (01.03.2019) - Systemhaus

1. Geltungen der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Mate iT GmbH (im Nachfolgenden als Mate iT GmbH bezeichnet) erfolgen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen, Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Es wird bei allen Geschäften das Kaufrecht zugrunde gelegt. Es kommt kein Werksvertrag zustande
1.3 Bei Service- und Schulungsverträgen gelten zusätzlich die Servicebedingungen der Mate iT GmbH.
1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Mate iT GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der Mate iT GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Mate iT GmbH schriftlich bestätigt sind. Die Mate iT GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.
2.2 Die Mate iT GmbH ist berechtigt, Vertragsleistungen ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Bei Auswahl des Dritten bzw. Subunternehmers ist die Mate iT GmbH frei. Eine Haftung für die richtige Auswahl oder für deren Handlungen bzw. Unterlassungen ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
2.3 Kostenvoranschläge für Reparaturen und Einbauten werden schriftlich, gewissenhaft und möglichst genau erstellt. Sie sind jedoch unverbindlich. Erkennt die Mate iT GmbH während der Ausführung des Auftrages, dass sich die Kosten um mehr als 15% erhöhen werden, wird der Besteller darauf hingewiesen

3. Lieferungs- und Leistungszeit
3.1 Die von der Mate iT GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Alle Lieferungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet der Rechte der Mate iT GmbH bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der Mate iT GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., bzw. wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Mate iT GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Mate iT GmbH, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Im Übrigen kommt die Mate iT GmbH erst in Verzug, wenn ihr der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

4. Leistungsbeschreibung
4.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.
4.3 Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen von der Mate iT GmbH auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet.
4.4 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl von der Mate iT GmbH elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
4.5 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen die Mate iT GmbH hergeleitet werden können.
4.6 Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version von Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand.

5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1. Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Mate iT GmbH, Karlsruher Straße 17, 78048 Villingen-Schwenningen.
5.2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
5.3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

6. Versand und Gefahrenübergang
6.1 Der Versand erfolgt nach Wahl der Mate iT GmbH auf Gefahr des Kunden.
6.2 Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Verwendung von eigenen Fahrzeugen der Mate iT GmbH. Der Kunde ist bei Teillieferung verpflichtet, den entsprechend anteiligen Kaufpreis zu zahlen.
6.3 Wird der Versand ohne Verschulden der Mate iT GmbH verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunde auf diesen über.
6.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
6.5 Bei Sendungen an die Mate iT GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Mate iT GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
6.6 Die Mate iT GmbH hat das Recht, an sie gerichtete Lieferungen abzulehnen, wenn ersichtlich ist, dass es sich bei dem Verpackungsmaterial nicht um die Originalverpackung handelt.

7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Die Mate iT GmbH gewährleistet, dass ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern der Kunde Verbraucher ist: 24 Monate oder 12 Monate bei gebrauchten Waren ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. (Ziff. 6) Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Gefahrenübergang, jedoch nicht bei gebrauchten Waren.
7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder liegt eine Fehlbedienung vor, entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn der Kunde Änderungen oder Reparaturen an den Geräten ohne die schriftliche Zustimmung der Mate iT GmbH oder der des Herstellers selbst vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der Mate iT GmbH von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
7.3 Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der Dokumentation, Handbüchern, Datenträgern und Lizenznummern innerhalb von 7 Werktagen auf Vollständigkeit untersuchen.
7.4 Der Kunde hat der Mate iT GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Produkts schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Mate iT GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist im Falle eine Mängelrüge verpflichtet, das defekte Produkt mit vollständigem Zubehör, Beschreibungen, einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung in der Originalverpackung an die Mate iT GmbH auszuhändigen. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hardware und/oder Software in Bezug auf den betreffenden Mangelels als genehmigt.
7.5 Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die Mate iT GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen.
7.6 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die Mate iT GmbH nach ihrer Wahl verlangen, dass a. das schadhafte Teil bzw. das Produkt mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Mate iT GmbH geschickt wird; b. der Kunde das schadhafte Teil bzw, Produkt bereit hält und von der Mate iT GmbH ein Servicetechniker zum Kunde geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
7.7 Bei begründeter Reklamation erfolgt nach Wahl der Mate iT GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei 3-maIigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Wandlung zu. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadenersatz irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei der Mate iT GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den die Mate iT GmbH bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die Mate iT GmbH gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hatte voraussehen müssen.
7.8 Die Mate iT GmbH ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.
7.9 Gewährleistungsansprüche gegen die Mate iT GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Garantien von Herstellern muss der Kunde direkt bei den entsprechenden Herstellern geltend machen.
7.10 Sämtliche Verschleißteile, wie Farbbänder, Toner, Disketten, Druckköpfe, Festplatten, Batterien etc. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für gebrauchte Produkte oder Vorführprodukte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
7.11 Die Rücknahme, Wandlung, Nachbesserung von Software ist ausgeschlossen, wenn die Verpackung geöffnet wurde und/oder die Software benutzt wurde. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die Mate iT GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.12 Sollte die Mate iT GmbH weitergehende Garantien auf die gelieferten Produkte geben, so sind diese schriftlich auf der Rechnung und auf einem dem Produkt beiliegenden Beleg aufgeführt.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Mate iT GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller der Mate iT GmbH zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
8.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Mate iT GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Mate iT GmbH. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Mate iT GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Mate iT GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Mate iT GmbH unentgeltlich. Ware, an der der Mate iT GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an die Mate iT GmbH ab. Die Mate iT GmbH ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an die Mate iT GmbH abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf die Aufforderung der Mate iT GmbH hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum der Mate iT GmbH hinweisen und die Mate iT GmbH unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Mate iT GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Mate iT GmbH liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einredelos herauszugeben, wenn er mit der Zahlung im Verzug steht.

9. Zahlung
9.1 Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Lieferung bar zu erfolgen. Zahlungen und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
9.2 Die Mate iT GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Mate iT GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
9.3 Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Mate iT GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
9.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden der Mate iT GmbH andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Mate iT GmbH berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Mate iT GmbH ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
9.6 Wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich die Beibringung einer Bankbürgschaft oder Vorkasse verlangt, so wird die Auftragsbestätigung erst in dem Moment wirksam, in dem der Mate iT GmbH die Bankbürgschaft vorliegt, bzw. die Vorkasse vom Kunden geleistet wurde. Die Mate iT GmbH behält sich das Recht vor, die genannten Liefertermine entsprechend der Verzögerung des Einganges von Bankbürgschaft bzw. Vorkasse zu verschieben. Bankbürgschaften werden nur akzeptiert, wenn diese unbefristet sind.

10. Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung
10.1 Die Mate iT GmbH räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag und/oder nach den Lizenzbedingungen des Herstellers festgelegten Umfang in Deutschland einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet.
10.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 10.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.
10.3 Der Kunde darf das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet. Sofern die die Lizenzbedingungen des Herstellers zulassen.
10.4 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
10.5 Die Mate iT GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, soweit die vertraglich vereinbarten technischen Voraussetzungen eingehalten werden.
10.6 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch die Mate iT GmbH frei widerruflich eingeräumt.
10.7 Die Mate iT GmbH kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Die Mate iT GmbH hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die Mate iT GmbH den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der Mate iT GmbH die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

11. Systemvoraussetzungen für Software
11.1 Für die Nutzung der Software müssen die von der Mate iT GmbH oder von dem Hersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind.

12. Lizenzbedingungen für Software Dritter
12.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt.
12.2 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller gelten ausschließlich für die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen. Der Kunde erhält die Software Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Softwareherstellers.

13. Export
13.1 Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor der Verbringung der Ware einzuholen.
13.2 Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. 13.3 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

14. Datenschutz
14.1 Die Mate iT GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

15. Laufzeitverträge
15.1 Alle Laufzeitverträge (Monitoring-, Patch-, Miet-, PC/Server-, Hosting- Flat-Verträge und andere monatlich zu zahlenden Leistungen) haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Laufzeitende zum Laufzeitende gekündigt wird.
15.2 Zusätzlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hier unser allgemeinen Servicebedingungen und/oder unsere allgemeinen Hostingbedingungen zusätzlich.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist Villingen-Schwenningen.
16.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Villingen-Schwenningen. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der Gerichtsstand ausschließlich Villingen-Schwenningen. Die Mate iT GmbH ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und das EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

17. Schlussbestimmungen
17.1 Offensichtliche Irrtümer, die der Mate iT GmbH beim Angebot etc. unterlaufen, berechtigen diese zum Rücktritt vom Vertrag.
17.2 Alle Ansprüche aus dem Vertrag mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verjähren in 12 Monaten.
17.3 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsfähige Lücken.

Anlage 1

$ 13 BGB (neu) Verbraucher
(1)Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

$ 14 BGB (neu) Unternehmer
(1)Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
(2)Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Das heißt, Selbstständige wie z.B. Rechtsanwälte- aber auch Behörden, die wie ein betrieb gewerblich oder in ihrem beruflichen Umfeld wie Selbstständige handeln, sind Unternehmer im Sinne des Gesetzes.