Mate iT – Digital Architects

Legal · AGB & AHB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hardware, Software und IT-Leistungen sowie Hosting- und Housing-Bedingungen für Cloud-Services.

Mate iT GmbH — Systemhaus / B2B-Webshop

Anbieter / Vertragspartner

Mate iT GmbH Karlsruher Straße 17 78048 Villingen-Schwenningen Deutschland

Telefon: +49 (0) 7721 807 8009 E-Mail: team@mateit.de Web: www.mateit.de

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Mate iT GmbH gegenüber ihren Kunden, insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Hardware, Standardsoftware und Zubehör sowie sonstige IT-Leistungen und Services.

(2) Mate iT betreibt ein geschlossenes Online-Bestellportal (“B2B-Webshop”), das sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB richtet. Der Zugang erfolgt nur auf Einladung bzw. Freischaltung durch Mate iT.

(3) Mate iT beliefert grundsätzlich nur geschäftliche Kunden (B2B). Verbrauchern wird kein Zugang zum B2B-Webshop gewährt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mate iT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von Mate iT — insbesondere im B2B-Webshop, in Katalogen, Preislisten oder Prospekten — sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware.

(3) Bei Bestellungen über den B2B-Webshop gilt: Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

(4) Mate iT ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsgegenstand, Hard- und Software

(1) Art und Umfang der von Mate iT geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und ggf. ergänzenden Leistungsbeschreibungen.

(2) Hardware wird in der Regel als Standardware geliefert. Soweit die Funktionsfähigkeit bestimmter Hardware zwingend bestimmte Software voraussetzt, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der hierfür erforderlichen Software.

(3) Installation, Konfiguration, Anpassung oder Migration von Hard- und Software sind nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich — sofern nicht ausdrücklich anders angegeben — in Euro, netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Verpackungs-, Versicherungs- oder Installationskosten.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Zahlungen erfolgen per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder über andere von Mate iT angebotene Zahlungsarten.

(4) Mit Ablauf eines vereinbarten Zahlungsziels kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und von Mate iT schriftlich bestätigt wurden.

(2) Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten.

(3) Verzögert sich die Leistung aufgrund von Umständen, die Mate iT nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Pandemien, Streik), verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

§ 6 Versand, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Transportschäden unverzüglich gegenüber dem Transporteur zu rügen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Mate iT behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Mate iT berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 8 Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

8.1 Allgemeines

Mate iT leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben und sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen.

8.2 Unternehmer (B2B)

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.

Unternehmer sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB).

§ 9 Haftung

(1) Mate iT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfach fahrlässig verursachten sonstigen Schäden haftet Mate iT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Mate iT für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 10 Nutzungsrechte an Software

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software nur zu eigenen geschäftlichen Zwecken verwenden. Eine Vermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

§ 11 Datenschutz

(1) Mate iT verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung und zur Pflege der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Mate iT in Villingen-Schwenningen.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Mate iT.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Allgemeine Hosting- und Housingbedingungen (AHB)

Mate iT GmbH — Cloud-Lösungen / Hosting / Housing

Geltend ergänzend zu den AGB der Mate iT GmbH

AHB § 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Hosting- und Housingbedingungen (“AHB”) gelten für alle Verträge zwischen Mate iT und dem Kunden über Hosting-, E-Mail-, Housing- und sonstige Cloud-Leistungen.

(2) Ergänzend gelten die AGB von Mate iT. Bei Widersprüchen gehen die spezielleren Regelungen dieser AHB vor.

AHB § 2 Leistungsumfang

(1) Mate iT stellt dem Kunden die im Einzelvertrag vereinbarten Hosting-Leistungen zur Verfügung: Bereitstellung von Speicherplatz, E-Mail-Services, Webhosting sowie sonstige Cloud-Dienste.

(2) Art und Umfang der Leistungen (Speicherplatz, Traffic, E-Mail-Postfächer, Domains, SLAs) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

AHB § 3 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Bereitstellung.

(2) Gegenüber Unternehmern verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

AHB § 4 Verfügbarkeit

(1) Mate iT gewährleistet für die vereinbarten Systeme eine jährliche durchschnittliche Verfügbarkeit von 99,5 % innerhalb der vereinbarten Servicezeiten.

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind planmäßige Wartungsarbeiten sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Mate iT.

AHB § 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für alle Inhalte und Daten verantwortlich, die er auf den Systemen speichert oder verarbeitet.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern und keine Rechte Dritter zu verletzen.

(3) Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

AHB § 6 Datensicherung

(1) Soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch Mate iT vereinbart ist, ist der Kunde allein für regelmäßige Sicherungen seiner Daten verantwortlich.

(2) Bei Datenverlust haftet Mate iT beschränkt auf den Aufwand, der für die Wiederherstellung aus ordnungsgemäß erstellten Sicherungskopien erforderlich ist.

AHB § 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit Mate iT im Rahmen der Hosting-Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die verarbeiteten personenbezogenen Daten.


Stand: November 2025