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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Mate iT GmbH - Systemhaus / B2B-Webshop

Anbieter / Vertragspartner

Mate iT GmbH

Karlsruher Strasse 17

78048 Villingen-Schwenningen

Deutschland

Paragraph 1 Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ("AGB") gelten fuer alle Vertraege ueber Lieferungen und Leistungen der Mate iT GmbH gegenueber ihren Kunden, insbesondere fuer den Verkauf und die Lieferung von Hardware, Standardsoftware und Zubehoer sowie sonstige IT-Leistungen und Services.

(2) Mate iT betreibt ein geschlossenes Online-Bestellportal ("B2B-Webshop"), das sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne von Paragraph 14 BGB richtet. Der Zugang erfolgt nur auf Einladung bzw. Freischaltung durch Mate iT.

(3) Mate iT beliefert grundsaetzlich nur geschaeftliche Kunden (B2B). Verbrauchern wird kein Zugang zum B2B-Webshop gewaehrt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mate iT ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zugestimmt hat.

Paragraph 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von Mate iT - insbesondere im B2B-Webshop, in Katalogen, Preislisten oder Prospekten - sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche oder in Textform uebermittelte Auftragsbestaetigung oder Auslieferung der Ware.

(3) Bei Bestellungen ueber den B2B-Webshop gilt: Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die automatisierte Eingangsbestaetigung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

(4) Mate iT ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gruenden abzulehnen.

Paragraph 3 Leistungsgegenstand, Hard- und Software

(1) Art und Umfang der von Mate iT geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestaetigung und ggf. ergaenzenden Leistungsbeschreibungen.

(2) Hardware wird in der Regel als Standardware geliefert. Soweit die Funktionsfaehigkeit bestimmter Hardware zwingend bestimmte Software voraussetzt, erhaelt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der hierfuer erforderlichen Software.

(3) Installation, Konfiguration, Anpassung oder Migration von Hard- und Software sind nur dann geschuldet, wenn dies ausdruecklich vereinbart wurde.

Paragraph 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich - sofern nicht ausdruecklich anders angegeben - in Euro, netto, zuzueglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Verpackungs-, Versicherungs- oder Installationskosten.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug faellig.

(3) Zahlungen erfolgen per Ueberweisung, SEPA-Lastschrift oder ueber andere von Mate iT angebotene Zahlungsarten.

(4) Mit Ablauf eines vereinbarten Zahlungsziels kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Fuer Unternehmer gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Paragraph 5 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdruecklich als verbindlich bezeichnet und von Mate iT schriftlich bestaetigt wurden.

(2) Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestaetigung, jedoch nicht vor Klaerung aller technischen und kaufmaennischen Einzelheiten.

(3) Verzoegert sich die Leistung aufgrund von Umstaenden, die Mate iT nicht zu vertreten hat (z.B. hoehere Gewalt, Pandemien, Streik), verlaengern sich vereinbarte Fristen angemessen.

Paragraph 6 Versand, Gefahruebergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2) Gegenueber Unternehmern geht die Gefahr des zufaelligen Untergangs mit Uebergabe an den Transporteur auf den Kunden ueber.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Transportschaeden unverzueglich gegenueber dem Transporteur zu ruegen.

Paragraph 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Mate iT behaelt sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollstaendigen Zahlung saemtlicher Forderungen aus der Geschaeftsbeziehung vor.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Mate iT berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Paragraph 8 Sachmaengelhaftung (Gewaehrleistung)

8.1 Allgemeines

Mate iT leistet Gewaehr dafuer, dass die gelieferten Produkte bei Gefahruebergang die vereinbarte Beschaffenheit haben und sich fuer die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen.

8.2 Unternehmer (B2B)

Gegenueber Unternehmern betraegt die Verjaehrungsfrist fuer Sachmaengelansprueche ein Jahr ab Gefahruebergang.

Unternehmer sind verpflichtet, die Ware unverzueglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Maengel unverzueglich zu ruegen (Paragraph 377 HGB).

Paragraph 9 Haftung

(1) Mate iT haftet unbeschraenkt fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit.

(2) Bei einfach fahrlaessig verursachten sonstigen Schaeden haftet Mate iT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Faellen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Uebrigen ist die Haftung von Mate iT fuer einfache Fahrlaessigkeit ausgeschlossen.

Paragraph 10 Nutzungsrechte an Software

(1) Mit vollstaendiger Zahlung erhaelt der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht uebertragbares Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software nur zu eigenen geschaeftlichen Zwecken verwenden. Eine Vermietung oder Ueberlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulaessig.

Paragraph 11 Datenschutz

(1) Mate iT verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchfuehrung und zur Pflege der Geschaeftsbeziehung nach Massgabe der DSGVO und des BDSG.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklaerung.

Paragraph 12 Rechtswahl, Erfuellungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfuellungsort fuer alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhaeltnis ist der Sitz von Mate iT in Villingen-Schwenningen.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten der Sitz von Mate iT.

Paragraph 13 Schlussbestimmungen

(1) Aenderungen und Ergaenzungen des Vertrages sowie Nebenabreden beduerfen der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.

Allgemeine Hosting- und Housingbedingungen (AHB)

Mate iT GmbH - Cloud-Loesungen / Hosting / Housing

Geltend ergaenzend zu den AGB der Mate iT GmbH

AHB Paragraph 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Hosting- und Housingbedingungen ("AHB") gelten fuer alle Vertraege zwischen Mate iT und dem Kunden ueber Hosting-, E-Mail-, Housing- und sonstige Cloud-Leistungen.

(2) Ergaenzend gelten die AGB von Mate iT. Bei Widerspruechen gehen die spezielleren Regelungen dieser AHB vor.

AHB Paragraph 2 Leistungsumfang

(1) Mate iT stellt dem Kunden die im Einzelvertrag vereinbarten Hosting-Leistungen zur Verfuegung: Bereitstellung von Speicherplatz, E-Mail-Services, Webhosting sowie sonstige Cloud-Dienste.

(2) Art und Umfang der Leistungen (Speicherplatz, Traffic, E-Mail-Postfaecher, Domains, SLAs) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

AHB Paragraph 3 Vertragslaufzeit, Kuendigung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, betraegt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Bereitstellung.

(2) Gegenueber Unternehmern verlaengert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate bei einer Kuendigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.

AHB Paragraph 4 Verfuegbarkeit

(1) Mate iT gewaehrleistet fuer die vereinbarten Systeme eine jaehrliche durchschnittliche Verfuegbarkeit von 99,5% innerhalb der vereinbarten Servicezeiten.

(2) Von der Verfuegbarkeit ausgenommen sind planmaessige Wartungsarbeiten sowie Stoerungen ausserhalb des Einflussbereichs von Mate iT.

AHB Paragraph 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist fuer alle Inhalte und Daten verantwortlich, die er auf den Systemen speichert oder verarbeitet.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern und keine Rechte Dritter zu verletzen.

(3) Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schuetzen.

AHB Paragraph 6 Datensicherung

(1) Soweit nicht ausdruecklich eine Datensicherung durch Mate iT vereinbart ist, ist der Kunde allein fuer regelmaessige Sicherungen seiner Daten verantwortlich.

(2) Bei Datenverlust haftet Mate iT beschraenkt auf den Aufwand, der fuer die Wiederherstellung aus ordnungsgemaess erstellten Sicherungskopien erforderlich ist.

AHB Paragraph 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit Mate iT im Rahmen der Hosting-Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO fuer die verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Stand: November 2025