AGB & AHB
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (01.03.2019) - Systemhaus
1. Geltungen der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Mate iT GmbH (im Nachfolgenden als Mate iT GmbH bezeichnet) erfolgen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen, Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Es wird bei allen Geschäften das Kaufrecht zugrunde gelegt. Es kommt kein Werksvertrag zustande
1.3 Bei Service- und Schulungsverträgen gelten zusätzlich die Servicebedingungen der Mate iT GmbH.
1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Mate iT GmbH schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der Mate iT GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Mate iT GmbH schriftlich bestätigt sind. Die Mate iT GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.
2.2 Die Mate iT GmbH ist berechtigt, Vertragsleistungen ganz oder teilweise Dritten zu übertragen. Bei Auswahl des Dritten bzw. Subunternehmers ist die Mate iT GmbH frei. Eine Haftung für die richtige Auswahl oder für deren Handlungen bzw. Unterlassungen ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
2.3 Kostenvoranschläge für Reparaturen und Einbauten werden schriftlich, gewissenhaft und möglichst genau erstellt. Sie sind jedoch unverbindlich. Erkennt die Mate iT GmbH während der Ausführung des Auftrages, dass sich die Kosten um mehr als 15% erhöhen werden, wird der Besteller darauf hingewiesen
3. Lieferungs- und Leistungszeit
3.1 Die von der Mate iT GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Alle Lieferungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet der Rechte der Mate iT GmbH bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der Mate iT GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., bzw. wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Mate iT GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Mate iT GmbH, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Im Übrigen kommt die Mate iT GmbH erst in Verzug, wenn ihr der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
4. Leistungsbeschreibung
4.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.
4.3 Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen von der Mate iT GmbH auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet.
4.4 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl von der Mate iT GmbH elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
4.5 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen die Mate iT GmbH hergeleitet werden können.
4.6 Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version von Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1. Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Mate iT GmbH, Karlsruher Straße 17, 78048 Villingen-Schwenningen.
5.2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
5.3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Versand und Gefahrenübergang
6.1 Der Versand erfolgt nach Wahl der Mate iT GmbH auf Gefahr des Kunden.
6.2 Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Verwendung von eigenen Fahrzeugen der Mate iT GmbH. Der Kunde ist bei Teillieferung verpflichtet, den entsprechend anteiligen Kaufpreis zu zahlen.
6.3 Wird der Versand ohne Verschulden der Mate iT GmbH verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunde auf diesen über.
6.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
6.5 Bei Sendungen an die Mate iT GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Mate iT GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
6.6 Die Mate iT GmbH hat das Recht, an sie gerichtete Lieferungen abzulehnen, wenn ersichtlich ist, dass es sich bei dem Verpackungsmaterial nicht um die Originalverpackung handelt.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Die Mate iT GmbH gewährleistet, dass ihre Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern der Kunde Verbraucher ist: 24 Monate oder 12 Monate bei gebrauchten Waren ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. (Ziff. 6) Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Gefahrenübergang, jedoch nicht bei gebrauchten Waren.
7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder liegt eine Fehlbedienung vor, entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn der Kunde Änderungen oder Reparaturen an den Geräten ohne die schriftliche Zustimmung der Mate iT GmbH oder der des Herstellers selbst vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der Mate iT GmbH von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
7.3 Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der Dokumentation, Handbüchern, Datenträgern und Lizenznummern innerhalb von 7 Werktagen auf Vollständigkeit untersuchen.
7.4 Der Kunde hat der Mate iT GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Produkts schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Mate iT GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist im Falle eine Mängelrüge verpflichtet, das defekte Produkt mit vollständigem Zubehör, Beschreibungen, einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung in der Originalverpackung an die Mate iT GmbH auszuhändigen. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hardware und/oder Software in Bezug auf den betreffenden Mangels als genehmigt.
7.5 Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die Mate iT GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen.
7.6 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann die Mate iT GmbH nach ihrer Wahl verlangen, dass a. das schadhafte Teil bzw. das Produkt mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Mate iT GmbH geschickt wird; b. der Kunde das schadhafte Teil bzw, Produkt bereit hält und von der Mate iT GmbH ein Servicetechniker zum Kunde geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
7.7 Bei begründeter Reklamation erfolgt nach Wahl der Mate iT GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei 3-maIigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Wandlung zu. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadenersatz irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei der Mate iT GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den die Mate iT GmbH bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die Mate iT GmbH gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hatte voraussehen müssen.
7.8 Die Mate iT GmbH ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.
7.9 Gewährleistungsansprüche gegen die Mate iT GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Garantien von Herstellern muss der Kunde direkt bei den entsprechenden Herstellern geltend machen.
7.10 Sämtliche Verschleißteile, wie Farbbänder, Toner, Disketten, Druckköpfe, Festplatten, Batterien etc. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für gebrauchte Produkte oder Vorführprodukte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
7.11 Die Rücknahme, Wandlung, Nachbesserung von Software ist ausgeschlossen, wenn die Verpackung geöffnet wurde und/oder die Software benutzt wurde. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die Mate iT GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.12 Sollte die Mate iT GmbH weitergehende Garantien auf die gelieferten Produkte geben, so sind diese schriftlich auf der Rechnung und auf einem dem Produkt beiliegenden Beleg aufgeführt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Mate iT GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller der Mate iT GmbH zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
8.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Mate iT GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Mate iT GmbH. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Mate iT GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Mate iT GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Mate iT GmbH unentgeltlich. Ware, an der der Mate iT GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an die Mate iT GmbH ab. Die Mate iT GmbH ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an die Mate iT GmbH abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf die Aufforderung der Mate iT GmbH hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum der Mate iT GmbH hinweisen und die Mate iT GmbH unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Mate iT GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Mate iT GmbH liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einredelos herauszugeben, wenn er mit der Zahlung im Verzug steht.
9. Zahlung
9.1 Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Lieferung bar zu erfolgen. Zahlungen und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
9.2 Die Mate iT GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Mate iT GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
9.3 Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Mate iT GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
9.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden der Mate iT GmbH andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Mate iT GmbH berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Mate iT GmbH ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
9.6 Wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich die Beibringung einer Bankbürgschaft oder Vorkasse verlangt, so wird die Auftragsbestätigung erst in dem Moment wirksam, in dem der Mate iT GmbH die Bankbürgschaft vorliegt, bzw. die Vorkasse vom Kunden geleistet wurde. Die Mate iT GmbH behält sich das Recht vor, die genannten Liefertermine entsprechend der Verzögerung des Einganges von Bankbürgschaft bzw. Vorkasse zu verschieben. Bankbürgschaften werden nur akzeptiert, wenn diese unbefristet sind.
10. Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung
10.1 Die Mate iT GmbH räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag und/oder nach den Lizenzbedingungen des Herstellers festgelegten Umfang in Deutschland einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet.
10.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 10.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.
10.3 Der Kunde darf das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet. Sofern die die Lizenzbedingungen des Herstellers zulassen.
10.4 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
10.5 Die Mate iT GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, soweit die vertraglich vereinbarten technischen Voraussetzungen eingehalten werden.
10.6 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch die Mate iT GmbH frei widerruflich eingeräumt.
10.7 Die Mate iT GmbH kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Die Mate iT GmbH hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die Mate iT GmbH den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der Mate iT GmbH die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.
11. Systemvoraussetzungen für Software
11.1 Für die Nutzung der Software müssen die von der Mate iT GmbH oder von dem Hersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind.
12. Lizenzbedingungen für Software Dritter
12.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt.
12.2 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller gelten ausschließlich für die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen. Der Kunde erhält die Software Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Softwareherstellers.
13. Export
13.1 Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor der Verbringung der Ware einzuholen.
13.2 Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. 13.3 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
14. Datenschutz
14.1 Die Mate iT GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
15. Laufzeitverträge
15.1 Alle Laufzeitverträge (Monitoring-, Patch-, Miet-, PC/Server-, Hosting- Flat-Verträge und andere monatlich zu zahlenden Leistungen) haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Laufzeitende zum Laufzeitende gekündigt wird.
15.2 Zusätzlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hier unser allgemeinen Servicebedingungen und/oder unsere allgemeinen Hostingbedingungen zusätzlich.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist Villingen-Schwenningen.
16.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Villingen-Schwenningen. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der Gerichtsstand ausschließlich Villingen-Schwenningen. Die Mate iT GmbH ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und das EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Offensichtliche Irrtümer, die der Mate iT GmbH beim Angebot etc. unterlaufen, berechtigen diese zum Rücktritt vom Vertrag.
17.2 Alle Ansprüche aus dem Vertrag mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verjähren in 12 Monaten.
17.3 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsfähige Lücken.
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (01.03.2020) - Online Shop
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Mate iT GmbH) über die Internetseite https://www.mateit.shop schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Montageleistungen.
(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im “Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den “Warenkorb” aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite “Kasse” und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofort) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück” des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche “zahlungspflichtig bestellen” erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages bei Download-Produkten
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Download-Produkten (digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden).
Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Download-Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
(2) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Download-Produkte werden im “Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den “Warenkorb” aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite “Kasse” und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Postpay, Sofort) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion “zurück” des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche “zahlungspflichtig bestellen” erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 4 Nutzungslizenz bei Download-Produkten
(1) Die angebotenen Download-Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Sie erhalten zu jedem bei uns erworbenen Download-Produkt eine einfache Nutzungslizenz, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
(2) Die einfache Nutzungslizenz umfasst die Erlaubnis, eine Kopie des Download-Produkts für Ihren persönlichen Gebrauch auf Ihrem Computer bzw. sonstigem elektronischen Gerät abzuspeichern und/oder auszudrucken.
Jede weitere Kopie ist Ihnen untersagt. Es ist Ihnen ausdrücklich verboten, eine Datei oder Teile davon zu verändern oder zu bearbeiten und in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Leistungserbringung bei Montageleistungen
(1) Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Montagearbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeit zu bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.
(4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
§ 6 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten
(1) Bonitätsprüfung
Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, werden Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zum Zwecke der Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren an die First Debit GmbH, Am Hülsenbusch 23, 59063 Hamm, weitergegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Ergebnis der Bonitätsprüfung die Zahlungsart auf Rechnung oder Lastschrift zu verweigern.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Bei gebrauchten Sachen sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Sache zeigt. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache, können die Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Sache geltend gemacht werden. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht:
– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
Mate iT GmbH
Karlsruher Straße 17
78048 Villingen-Schwenningen
Deutschland
Telefon: 077218078009
E-Mail: shop@mateit.de
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen “Zustandekommen des Vertrages” unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch .
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Verhaltenskodizes
4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG und damit einhergehend dem Ecommerce Europe Trustmark Code of Conduct unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/images/
content/kaeufersiegel/
kaeufersiegel-qualitatskriterien.pdf und https://www.ecommercetrustmark.eu/the-code-of-conduct/
5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
6.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.
6.4. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
6.5. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
6.6. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
7. Lieferbedingungen
7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung “Gewährleistung” in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
9. Kündigung
9.1. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu “Montageleistungen” in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/agb-service.
AHB – Allgemeine Hostingbedingungen (gültig ab 01.01.2020) - Cloud Lösung
Besondere Vertragsbedingungen der Mate iT GmbH – Hosting und Housing
1. Allgemeines
Diese besonderen Vertragsbedingungen der Mate iT GmbH gelten ergänzend zu den AGBs und Servicebedingungen der Mate iT GmbH, die ein Hosting, E-Mail Service oder Housing im Vertragsgegenstand haben. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sowie telefonische und mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Mate iT GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Änderungen dieser besonderen Vertragsbedingungen darf die Mate iT GmbH jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände (z.B. Gesetzesänderungen) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Eventuelle Änderungen teilt die Mate iT GmbH den Kunden elektronisch mit. Der Kunden ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunden nicht, so gelten die Änderungen als angenommen.
2. Vertragsgegenstand
Die Mate iT GmbH stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zu Verfügung. Dieser Server ist entweder nur für diesen Kunden reserviert (dedizierter Server) oder der Speicherplatz liegt auf einem Server, der von mehreren Kunden genutzt wird. (virtueller Server oder auch vServer genannt). Bei Systemen und Speicherplatz für mehrere Kunden besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf einen garantierten Nutzungsanteil an der CPU- und/oder Arbeitsspeicherleistung. Die entsprechenden Ansprüche kann der Kunde aus seiner individuellen Vereinbarung entnehmen.
3. Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Angebots, des Auftrags oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Der Vertragsgegenstand, der Leistungsumfang und die Leistungsbeschreibung ergeben sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Einzelvertrag und dessen Anlagen. Besondere und individuelle Sondervereinbarungen müssen in der Leistungsbeschreibung schriftlich erfasst sein.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab der ersten Erfüllungshandlung, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.
Die Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsende schriftlich erfolgen. Ansonsten verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate.
4. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Angebote der Mate iT GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Eine Dienstleistung zur Einrichtung und den Betrieb der Systeme seitens der Mate iT GmbH ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Werden die vertraglich vereinbarten Stunden überschritten, so werden die darüber hinausgehenden Leistungen gesondert berechnet. Als Nachweis dienen dafür die Servicescheine und das Ticketsystem der Mate iT GmbH.
Die Mate iT GmbH kann durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung mit 6 Wochen zum Quartalsende eine Anpassung der Entgelte vornehmen, wenn technische oder rechtliche Bedingungen dies erfordern. Ausnahmsweise kann dies auch bei wirtschaftlichen Erfordernissen geschehen. Die geänderten Entgelte werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch seitens des Kunden ist jede Partei zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen berechtigt. Andere Rechte seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
Nutzungsentgelte werden quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu leisten.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Mate iT GmbH berechtigt, den Server oder den Dienst zu sperren, bei anhaltendem Zahlungsverzug kann die Mate iT GmbH den Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde bleibt zahlungspflichtig und weitere Ansprüche seitens der Mate iT GmbH bleiben vorbehalten.
Im Fall einer wirksamen Kündigung des Antragstellers innerhalb eines vorausbezahlten Quartals werden zu viel gezahlte Entgelte zum Quartalsende erstattet. Domainkosten sind immer für die angegebene Laufzeit zu entrichten und werden nicht anteilig erstattet.
5. Pflichten der Mate iT GmbH
Die Leistungen der Mate iT GmbH ergeben sich vorrangig aus dem abgeschlossenen Vertrag und der zu dem Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung.
Die Mate iT GmbH wird eine Erreichbarkeit ihrer dedizierten Servern und den virtuellen Servern im Jahresmittel von 99,5% ermöglichen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss oder Verantwortungsbereich der Mate iT GmbH liegen, nicht erreichbar sein sollten. Ebenso ausgenommen sind die Zeiten, in denen technische Arbeiten (z.B. vorbeugende Wartung) in für den Kunden zumutbarem Umfang ausgeführt werden. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungen werden frühestmöglich dem Kunden bekannt gegeben.
Die Mate iT wird Leistungsstörungen, die in ihrem Leistungsbereich liegen, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Kunde ist zu einer Störungsmeldung unverzüglich verpflichtet, wenn er erkennbare Leistungsstörungen wahrnimmt.
Leistungsstörungen, die außerhalb des Leistungsbereiches der Mate iT GmbH liegen und/oder vertraglich nicht vereinbart wurden, werden von der Mate iT GmbH zu den in der Servicepreisliste hinterlegten Preisen auf Kundenwunsch nach den entsprechenden SLA Vereinbarungen bearbeitet.
Wenn die vertraglichen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört werden, die im Verantwortungsbereich der Mate iT GmbH liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber der Mate iT GmbH unmittelbar rügen. Erbringt die Mate iT GmbH die vertraglich vereinbarte Leistung auch nach berechtigter Rüge innerhalb einer angemessenen Frist nicht, so kann der Kunde die laufenden Gebühren auf Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang mindern, die nach Eingang der Rüge bei der Mate iT GmbH nicht ordnungsgemäß erbracht wurden. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Dies setzt voraus, daß der Kunde der Mate iT GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist (mindestens 1 Woche) zur Erbringung der vertraglichen Leistung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist.
Die Mate iT GmbH ist nicht verpflichtet, außer es wurde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen, eine Datensicherung durchzuführen. Auf die Datensicherungspflicht des Kunden wird ausdrücklich hingewiesen.
6. Pflichten des Kunden
Die Pflichten des Kunden ergeben sich in erster Linie aus dem geschlossenen Vertrag. Der Kunde ist für die eingebrachten Daten selber verantwortlich und stellt die Mate iT GmbH für den übermittelten Inhalt von jeder Haftung frei.
Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet:
Keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Kunde sichert der Mate iT GmbH zu, daß er die umfassende Haftung dafür übernimmt, daß die eingegebenen und übermittelten Daten mit Wettbewerbs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen und nicht Rechte Dritter sind oder sonstiges geltendes Recht verletzen. Ebenso wird er keine obszöne, pornografische, bedrohliche, volksverhetzende oder verleumderische Inhalte auf die Server laden oder im Internet verbreiten. Gleiches gilt für die Nutzung von Internet-Domains und E-Mail Adressen.
Keine Spam-Mails zu versenden. Dies ist ausdrücklich untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde wird keine übermäßige Netzlast durch das Versenden von Rundmails erzeugen. Bei Nichtbeachtung ist die Mate iT berechtigt, den Zugriff und/oder das Versenden der Mails zu stoppen.
Die Datensicherheit durch das Nutzen von Kennwörtern zu gewährleisten, die er geheim hält und vor dem Gebrauch von Dritten schützt. Er wird ausreichend Schutzmaßnahmen gegen Malware, gegen Trojaner, Computerviren und deren Verbreitung ergreifen.
Alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste der Mate iT GmbH ermöglicht, wird er in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinweisen.
Bei Verstoß der Internet-Seiten gegen gesetzliche Verbote, Verstöße gegen das Urheberrecht, Verstoß gegen das Recht Dritter oder sonstiges gesetzliches Recht, wird der Kunde die Mate iT von allen Ansprüchen frei zu stellen und der Kunde übernimmt alle hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programm so einzurichten, daß weder Sicherheit noch Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und Daten der Mate iT GmbH oder Dritter gefährdet oder beeinträchtigt werden. Er ist selber dafür verantwortlich, die von ihm auf dem Server installierte Software aktuell zu halten und insbesondere Sicherheitsupdates durchzuführen, um mißbräuchliche Nutzung durch Dritte oder Störungen zu vermeiden. Es obliegt dem Kunden, die Verfügbarkeit von Updates und neuen Versionen der von ihm eingesetzten Software zu prüfen und die Aktualisierung auf eigene Kosten vorzunehmen. Das Betreiben von Tauschbörsen (Peer to Peer) oder Streaming- und Downloaddiensten ist untersagt.
Sollte die Mate iT GmbH feststellen, daß die Dienste durch Dritte genutzt werden, oder oben genannte Dienste angeboten werden, so ist die Mate iT GmbH berechtigt, den entsprechenden Server ohne Vorankündigung vom Netz zu nehmen. Der Kunde wird umgehend von dieser Maßnahme unterrichtet.
Der Kunde sollte seine Server, bzw. Programm und Dienste so einrichten, daß sie bei einem Neustart (Hardware oder Softwareseitig) automatisch neu gestartet werden.
Wenn die Leistungsdaten (RAM, Speicherplatz, CPU Leistung) des Servers oder des Vertrags erreicht werden, ist die Funktion des Servers und/oder des Dienstes beeinträchtigt. Es werden z.B. keine Mails mehr angenommen, Daten auf die Festplatte geschrieben oder andere Aufgaben werden nicht mehr umgesetzt. Dies ist dem Kunden bekannt und stellt keine Mangel dar.
Der Kunde erhält zur Verwaltung und Wartung seiner Server einen entsprechenden Zugang, der Passwort geschützt ist. Der Kunde hat diese Zugangsdaten und Passwörter streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen und Arbeiten, die unter Nutzung dieser Zugangsdaten durchgeführt werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Der Kunde haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung von Zugängen und Passwörtern resultiert.
7. Softwareausstattung, Sicherheitsupdates und Updates
Die Server werden gemäß dem Kundenvertrag konfiguriert zur Verfügung gestellt. Bei einem späteren Wechsel des Betriebssystems oder der Betriebssystem Versionen kann die Mate iT GmbH nicht garantieren, daß diese Versionen oder Programme einwandfrei laufen. Der Kunde kann die Mate iT GmbH jederzeit nach den freigegebenen und unterstützten Betriebssystemen und Programmen im Vorfeld der Installation fragen.
Der Server wird basierend auf einer aktuellen Betriebssystemversion zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Updates und Sicherheitspatche müssen vom Kunden entsprechend eingespielt werden, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit der Mate iT GmbH getroffen wurde.
Die Mate iT GmbH spielt Sicherheitsupdates in der Regel automatisiert ohne Ankündigung auf die Server ein. Bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung werden Sicherheitsupdates angekündigt oder gegen Gebühr auch manuell eingespielt. Hierbei kann es zu Neustarts einzelner Dienste oder der Server kommen.
Ist der Lebenszyklus der Betriebssystemversion abzusehen und/oder werden die Sicherheitspatche durch den Hersteller eingestellt, so muss daß Betriebssystem oder das entsprechende Programm auf eine neue Version vom Kunden umgestellt werden. Dies dient zur Sicherung und Verfügbarkeit der Server und Dienste der Mate iT GmbH und des Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, daß die von ihm eingesetzten neue Versionen von Betriebssystemen und Programmen auf den Servern der Mate iT GmbH freigegeben sind. Soweit der Kunde dabei Unterstützung benötigt, kann er diese Dienstleistung bei der Mate iT gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Diese Leistung ist nicht in den Supportleistungen enthalten.
8. Datensicherung
Die Mate iT GmbH weist den Kunden auf die Möglichkeit von Datenverlust hin. Auf eine durch den Kunden durchzuführende Datensicherung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Mate iT GmbH ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht zur Datensicherung der gespeicherten Daten verpflichtet. Übermittelte Daten und geänderte Daten wird der Kunde unabhängig von der Mate iT GmbH als lokale Sicherungskopien sichern.
9. Datenschutz
Personenbezogenen Daten des Kunden wird die Mate iT GmbH insofern erheben und verarbeiten, wenn diese Daten zur Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, daß die Mate iT GmbH die aus dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für eigene geschäftliche und technische Zwecke innerhalb der Unternehmensgruppe und verbundenen Unternehmen nutzen darf. Soweit für die Vertragspflichten notwendig, werden Daten an Dritte übermittelt.
Die Mate iT GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen im Internet und offenen Netzen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dieses Risiko nimmt in der Kunde vollumfänglich in Kauf. Die Mate iT GmbH haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anderen übermittelten Informationen.
Der Kunde ist darüber informiert, daß die Mate iT GmbH technisch in der Lage ist, seine auf dem Server gespeicherten Daten einzusehen. Der Kunde weiß auch, daß andere Teilnehmer am Internet unter Umständen in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtverkehr zu kontrollieren, umzuleiten oder zu stoppen. Der Kunde ist verpflichtet die eingegebenen Daten eigenverantwortlich zu schützen und die Datenschutzgesetze auf seinem Server umzusetzen. Dies gilt auch insbesondere im Umgang mit Daten gegenüber Dritten.
10. Schadenersatz
Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets oder den Anbindungen zum Rechenzentrum der Mate iT GmbH, die nicht im Einflussbereich der Mate iT GmbH liegen, übernimmt die Mate iT GmbH keine Haftung.
Für Schäden haftet die Mate iT GmbH nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mate iT GmbH zurück zu führen ist. In diesem Fall ist die Haftung der Mate iT GmbH auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100% einer jährlichen Server- oder Dienstemiete.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Mate iT GmbH nicht. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden.
Verstößt der Kunde mit dem Inhalt oder seinen Daten gegen die in §6 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er der Mate iT GmbH gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, uns von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei zu stellen, die aus Rechtswidrigkeiten von in das Internet gestellten oder übertragenden Inhalten resultieren, aus Ansprüchen Dritter oder aus Lizenzverstößen jeglicher Art resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig frei zu stellen.
Die Haftung von Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei schriftlicher Beauftragung des Kunden für eine Datensicherung durch die Mate iT GmbH. Der Kunde hat zu jeder Zeit Sicherungskopien auf seinen PCs oder Systemen bei sich vor Ort zu erstellen.
Die Mate iT GmbH übernimmt keine Garantie oder Haftung dafür, daß der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Auch im Übrigen haftet die Mate iT nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb der Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden.
11. Schlussbestimmungen
Die Parteien sind sich darüber einig, daß diese – Besondere Vertragsbedingungen der Mate iT GmbH – Hosting und Housing – neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mate iT GmbH gelten. Sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder Teile daraus, so bleiben diese – Besondere Vertragsbedingungen der Mate iT GmbH – Hosting und Housing – bestehen und gültig.
Gerichtsstand ist Stuttgart.
Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsfähige Lücken.
Anlage 1
$ 13 BGB (neu) Verbraucher
(1)Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
$ 14 BGB (neu) Unternehmer
(1)Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
(2)Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Das heißt, Selbstständige wie z.B. Rechtsanwälte- aber auch Behörden, die wie ein betrieb gewerblich oder in ihrem beruflichen Umfeld wie Selbstständige handeln, sind Unternehmer im Sinne des Gesetzes.